Re: Garagenaufstockung


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Abgeschickt von K.D. am 09 Juni, 2005 um 07:23:51

Antwort auf: Re: Garagenaufstockung von Sirtobi am 08 Juni, 2005 um 22:23:31:

: Hallo,
: die Begründung war: Man sollte zwischen den Häusern noch durchschauen können. Der Nachtbar hätte egen die Aufstockung nichts.

Naja, also die Abstandflächeh dienen zur ausreichenden Belichtung und Belüftung der Grundstücke bzw. auch dem Brandschutz.

Was die Höhe der baulichen Anlage mit dem "Durchgucken" zu tun hat, kann ich jetzt nicht richtig nachvollziehen. Denn ein Recht auf eine unverdeckte Aussicht gibt es nicht.

Wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid (anfechtbar mit Widerspruch) bekommen wollen, können Sie einen Antrag auf Bauvorbescheid stellen. Hierin sollten Sie formulieren, das sie die planungsrechtliche Zulässigkeit und die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit bezüglich der Abstandflächen geklärt haben möchten.





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