Ausnahmegenehmigung möglich?


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Abgeschickt von Silke am 09 Juni, 2005 um 09:33:53

Unser Grundstück liegt an der Bebauungsgrenze eines Dorfes. Die Grundstücke dieser Straße sind sehr groß. Der vordere zur Straße hin gewandte Teil des Grundstückes darf bebaut werden, der hintere ist lt. Bebauungsplan landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Eigentümer nutzen den hinteren Teil ihrer Grundstücke als Garten zu Haus gehörig. Die Bebauungsgrenze wurde von einigen um 1-3 Meter überschritten. Unser Grundstück wurde "geteilt",d.h. den vorderen Teil hat ein Familienangehöriger bebaut. Wir würden gerne den hinteren Teil bebauen. Mit der Zufahrt und Erschließung gäbe es keine Probleme. Zufahrt könnte entweder über das vordere Grundstück erfolgen oder über die geteerte Straße, die in ein Feld führt.Erschließungskosten würden wir selbst tragen. Gibt es eine Chance, eine Genehmigung zu bekommen über eine Ausnahmeregelung oder im Rahmen einer Sondergenehmigung? Wo ist so etwas geregelt? Wo kann ich nachlesen?




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