Re: Toleranzen im Hochbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Kajser am 09 Juni, 2005 um 12:51:16:

Antwort auf: Schräge Wand von Schiedel Sandra am 08 Juni, 2005 um 21:19:16:

Ein Bausachverständiger würde meines erachtens mittels der DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau" und weiterer Normen und der Statik ermitteln, ob und in welchem Ausmaß ein Baumangel vorliegt und wie die Wertminderung zu bemessen ist. Hat die Abnahme schon stattgefunden könnte man dann erst wieder fruchtbar über juristische Konsequenzen wie Minderung etc. nachdenken. Aus eigener Erfahrung: Häufigster Baumangel und beste Möglichkeit einen Baumangel zu finden ist weiterhin der mangelhafte Schallschutz im Hochbau durch fehlende Schallentkopplung des Estrichs. Wir streiten gerade auch über die Höhe der Minderung.


: Angenommen, die Trennwand zwischen zwei Kinderzimmern wurde so schräg gezogen, dass diese nicht im 90 Gradwinkel zu den anderen Wänden verläuft, sondern bestenfalls im 85 Gradwinkel. D.h. das Zimmer ist bei einer Länge von 3,5 m am einen Ende 15 cm breiter als am anderen Ende. Was hätte das für juristische Konsequenzen?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]