Re: Balkongeländer


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Abgeschickt von Rudi am 09 Juni, 2005 um 14:27:58

Antwort auf: Balkongeländer von Peter Gabriel am 09 Juni, 2005 um 08:15:11:

das hängt z.B. in Niedersachsen vom Gebäude ab. In einem EFH darf der Abstand größer sein. Hintergrund der 12cm-Regelung ist der Schutz von Kleinkindern. Die sollen keine Aufstiegshilfen zum Überklettern des Geländers finden. Insofern ist die Forderung, daß das Geländer höchsten 12 cm über der Balkonplatte beginen muß, unsinnig!!





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