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Abgeschickt von Rudi am 09 Juni, 2005 um 21:12:35

Antwort auf: Abriss Schuppen/Einliegerwohnung von Sven Hunnekuhl am 09 Juni, 2005 um 19:23:51:

Das steht in der Landesbauordnung. In Niedersachsen bedarf der Abbruch von Gebäuden (außer Hochhäusern) keiner Genehmigung. In andern Bundesländern ist es ähnlich geregelt. Im Zweifel beim Bauamt anrufen.



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