Reihenhaus,Gemeinschaftsweg,Mülltonnen


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Abgeschickt von Hanne Stoll am 10 Juni, 2005 um 15:30:48

Es geht um 2 Reihenhausbebauungen a 5 Häuser.
In einer Reihe gibt es nur einen gemeinsamen Weg,
der an die Gärten der unteren Häuser grenzt. Jeder
besitzt einen kleinen Vorgarten. Die unteren,3mittleren Häuser haben ein Miteigentumsrecht,
um die Gärten von hinten zu betreten.
Nun hat sich eingebürgert, dass die oberen 3 Mittel-
parteien die Mülltonnen auf dem Weg abstellen, und
die unteren Mittelparteien dies nur auch tun.
Ist das rechtens? (Niedersachsen)





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