Re: Abgrabung Fundament


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 12 Juni, 2005 um 16:14:04

Antwort auf: Abgrabung Fundament von Sylvia Haubner am 10 Juni, 2005 um 16:20:28:

Guten Tag,

bei der geschilderten Situation besteht die Unsicherheit darin, dass Sie nicht wissen, ob Setzungen oder Setzungsrisse drohen.

Ich würde daher mit einem Privatgutachten klären, ob und wenn ja, welche Gefahren drohen. Drohen Gefahren, bestehen Ansprüche aus den §§ 908 f., und 1004 BGB sowie unter Umständen aus dem Nachbarrecht des Landes. Dann sind die kosten des Gutachtens auch als Schadensersatz vom Nachbarn zu erstatten.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

: Unsere Garage und eine dahinterliegende ca. 50cm hohe Grenzmauer liegt genau auf der Grenze zum Nachbargrundstück.
: Jetzt hat unsere Nachbarin ohne Rücksprache mit uns eine Gartenbaufirma arbeiten lassen, die den Garten neu anlegt. Die haben jetzt die Fundamente der Garagenwand sowie der Begrenzungsmauer teilweise freigelegt und genau an die Wand Bambus gepflanzt.

: Unsre Sorge ist, das es jetzt eventuell durch die fehlende Verdichtung im Bereich der Fundamente zu Setzungen und folglich zu Rissen in den Wänden kommen könnte.
: Wie verhält man sich in so einem Fall ???





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