Re: kaufvertrag & zwangsversteigerung


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Abgeschickt von m.zimmermann am 13 Juni, 2005 um 22:15:19:

Antwort auf: Re: kaufvertrag & zwangsversteigerung von Susi am 10 Mai, 2005 um 20:38:33:

: : Guten Tag,

: : das Problem dürfte sein, dass Sie auch im Falle der Zwangsversteigerung weiterhin für den Kredit haften. Wenn also im Falle der Zwangsversteigerung Ihre Kreditsumme nicht erreicht wird - wovon angesichts der Mängel auszugehen ist -, schulden Sie der Bank weiterhin den Differenzbetrag. Außerdem schulden Sie - vereinfacht ausgedrückt - dem Unternehmer noch den restlichen Werklohn, von dem sich dieser allerdings die Mängelbeseitigungskosten beziehungsweise die Schadensersatsumme abziehen lassen muss.

: : Was die Mängelbeseitigungskosten angeht, ist es übrigens ein, auch unter Juristen, weit verbreiteter Irrglaube, dass man stets das Dreifache einbehalten könne. Richtig ist, dass in der Rechtsprechung vor der Kündigung oder vor der Abnahme der Einbehalt des Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten akzeptiert wurde. Dies ist aber wohl nicht mehr ganz aktuell, die Rechtsprechung bewegt sich von dieser "Regel" weg. Vor allem aber können Sie nach der Abnahme allenfalls dann das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten einbehalten, wenn Sie tatsächlich Mängelbeseitigung verlangen. Verlangen Sie statt der Mängelbeseitigung Schadensersatz, können Sie nur auf Basis der für die Schadensbeseitigung abstrakt oder konkret erforderlichen Kosten abrechnen.

: : Insofern habe ich meine Zweifel, ob es sinnvoll ist, es zur Zwangsversteigerung kommen zu lassen. Hieran dürfte eigentlich keiner der drei Beteiligten - Bauträger, Bank und Sie - kein Interesse haben.

: : Freundliche Grüße
: : Dr. Caspar David Hermanns

: :
: : : Im Dezember des Jahres 2002 unterschrieben wir einen Kaufvertrag für ein Doppelhaus in Porta Westfalica.
: : : Der Fertigstellungstermin für das Objekt wurde vom Bauträger zum 01.04.2003 zugesagt.

: : : Der Einzug erfolgte zum 01.04.2003 mit Einwilligung des Bauträgers & obwohl das Objekt noch nicht fertig gestellt war. Dabei wurde dem Bauherren eine Mängelliste mit diversen Mängeln übergeben.

: : : Eine Mängelbeseitigung durch den Bauherren fand gar nicht oder nur mangelhaft statt, trotzdem wurde vom Bauträger die gesamte Kaufsumme gefordert.
: : : Da noch erhebliche Mängel vorhanden waren, und der Kaufvertrag eine Mängelfreie Übergabe vorsieht, wurde der Kaufpreis für das Objekt nicht bezahlt.Eine Teilzahlung ist nicht vogesehen, das das Objekt nur nach Zahlung der gesamten Kaufsumme auf uns übertragen wird.
: : : Um eine Einigung mit dem Bauherren zu erzielen wurde ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dem Mängel von 38934,24€ festgestellt wurden.
: : : Eine Einigung mit dem Bauträger fand bis dato nicht stand, da er nicht bereit ist die festgestellten Mängel zu beseitigen oder die Schadenssummen von dem Kaufpreis abzuziehen (Das dreifache der Schadenssumme ist üblich).

: : : Mittlerweile steht das Objekt unter der Zwangsverwaltung der Gläubigerbank, Diese hat ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet.
: : : Das Objekt soll zum Ende des Jahres Zwangsversteigert werden.

: : : Mich würde interessieren
: : : Was bedeutet eine Versteigerung für uns, da wir ja einen gültigen Kaufvertrag haben & seit April 2002 in dem Objekt wohnen.

: : : mfg m.z.

: Hallo haben auch in Minden ein Haus gebaut und der Bauträger hat Nicht zu Ende gebaut. Haben den Bauvertrag gekündigt. Auf den Kosten blieben wir Sitzen. Mich würde Interesieren mit welcher Baufirma Sie gebaut haben. MFG. Susi

hallo
zur zeit des kaufvertrages nannte sich die Firma RS Bau Hille



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