Wegerecht auf landwirtschaftlichen Flächen


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Abgeschickt von Elzinko am 14 Juni, 2005 um 10:35:25

Guten Tag,
man stelle sich einen Komplex landwirtschaftl. Flächen, für den es bisher noch nie ein Bodenordnungsverfahren gab (Urkataster) und wo kein vernünftiges Wegenetz besteht, vor. Die Zuwegung zu den hinterliegenden Flächen erfolgt seit etlichen Jahren über die Flächen der Vorderlieger. Einige Flächen haben sogar einen asphaltierten Wegestummel an der Stelle, wo man auf's Grundstück fährt. Im Grundbuch ist kein Wegerecht eingetragen. Nun kommt einer der Vorderlieger auf die Idee, die Überfahrt, die inzwischen wie ein Weg aussieht und die in der deutschen Grundkarte (DGK5) als Weg eingezeichnet ist, nicht mehr zu dulden und spricht sogar ein Verbot aus bis hin, dass er einen Zaun zieht.

Frage: Ist der Vorderlieger im Recht oder muss er die ortsübliche Zufahrt dulden?

Gruß Elzinko



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