Bauauflagen


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Abgeschickt von Olli am 14 Juni, 2005 um 10:51:21:

Ein als Lagerraum genutztes Gebäude,welches direkt auf der Grundstücksgrenze steht,baut mein Nachbar seit 2002 zu Wohnzwecken aus.Damals begann er ohne Absprache mit mir und ohne Baugenehmigung Fenster einzusetzrn.Dadurch befürchte ich eine Wertminderung meiner Inmobilie durch einen direkten einblick ln die Räume meines Hauses.In dem Bauantrag,welcher 2002 nachträglich beantragt wurde,sind Auflagen erteilt z.B.das zumauern eines Teils der eigenmächtig eindebauten Fenster.Die Baumassnahme ist bis heute nieht abgeschlossen ,wer ist für die Durchsetzung verantwortlich und wie lange muss ich das noch Hinnehmen?Diese Baumassnahme ist auch in den nächsten Jahren nicht abgeschlossen.




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