Re: Änderung Bebauungsplan nach Erwerb


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Abgeschickt von Maroba am 14 Juni, 2005 um 17:37:15:

Antwort auf: Änderung Bebauungsplan der Umgebung nach Erwerb von Paul am 14 Juni, 2005 um 13:01:34:

Ich finde: Natürlich dürfen Bebauungspläne geändert werden. Dies setzt aber eine ordentliche Abwägung voraus. In krassen Fällen wird auch eine Entschädigung fällig, aber nicht bereits bei zugebauter Aussicht. Eine andere Frage ist, ob ein Verkäufer nicht arglistig die geplanten Änderungen verschwiegen hat, dann könnten man eine Minderung oder einen Rücktritt geltend machen. Der Fall, dass ein schlauer Eigentümer schnell noch Kasse macht bevor geplante Änderungen kommen hat die Gerichte schon einige dutzend Male beschäftigt.


: Hallo Zusammen!

: Kann bzw. darf in einem dem Kaufbertrag beiliegenden Bebauungsplan eines Gesamtgeländes z.B. Wohnneubaugebiet, in dem das zu erwerbende Grundstück/Haus markiert wird, dieser Beabuungsplan später d.h. nach dem Erwerb dahingehend abgeändert werden, dass die Umgebung des erworbenen Grundstücks/Hauses weniger interessant und damit weniger wert ist (z.B. durch Verbauung der vormals freien Sicht mit Gebäuden o.ä.)?

: Vielen dank für die Information!

: Gruß JPH





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