Sichtschutzzaun


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Abgeschickt von V. Wagner am 14 Juni, 2005 um 19:24:24

Ein Sichtschutzzaun in der Höhe von 180 cm wird nicht genehmigt. Der Bebauungsplan der Gemeinde ist aus 1973 und erlaubt als Zaun nur einen Maschendrahtzaun der Höhe von einen Meter.
Antrag auf Befreiung wurde von der Gemeinde Bauausschuß genehmigt und den Landratsamt weitergeleitet. Diese versagen die Genehmigung, da der Nachbar diesen Zaun nicht zustimmt.
In allen neuen Bebauungsplänen sind solche Sichtschutzzäune genehmigt. Viele in unserem Bebauungsgebiet haben auch solche Zäune, aber hier liegt kein Protest der Nachbarn vor. Wie ist die Rechtslage. Wenn ich den Zaun nicht auf die Grenze setze sondern mit 20-30 cm Abstand. Ist dies erlaubt oder gibt es noch rechtlich einen anderen Weg?
Danke für Infos.




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