Neubeginn Vejährungsfrist bei neuen Nachbarn ?


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Abgeschickt von thomas am 15 Juni, 2005 um 04:59:46:

Hallo,

wir haben neue Nachbarn.
Reihenhäuser.
Koniferen auf unserem Grunstück seit 20 Jahren. Mittlerweile sind diese auf beide gewachsen.
Alter Nachbar ausgezogen.
Neuer Nachbar eingezogen.

Nun gibt es ja diese Ausschlußfrist, die besgat dass der Nachbar nach 6 Jahren (NRW) nicht mehr das Abholzen verlangen kann.
Nur: Wir haben nun neue Nachbarn. Beginnt die 6-Jahresfrist für diese nun von Neuenm ?
Heißt, können Sie nun erfolgreich das Abholzen verlangen ?





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