Re: Absicherung des Hanges


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Abgeschickt von K.D. am 17 Juni, 2005 um 11:55:10

Antwort auf: Absicherung des Hanges von Susi am 11 Juni, 2005 um 21:06:43:

Schaut doch mal in das Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes ansonsten steht dazu was im BGB (ca. § 900ff.)

: Hallo!

: Wir haben 2000 auf einem Grundstück in Hanglage ein Einfamilienhaus gebaut. Unsere Nachbarn unter uns, die ca. 3 Monate nach uns gebaut haben, haben ihr Grundstück durch Abtragung von 1 - 1,5m geebnet. Den Hang haben sie dann nur durch loses aufeinanderschichten von Bruchsteinen gestützt. Diese lösen sich nun immer mehr und wir befürchten, dass uns unser Erdreich auf ca. 10 m Länge zum Nachbarn hin abrutscht. Was können wir dagegen tun? Wir sind ja auf der natürlichen Höhe geblieben. Unsere Nachbarn meinen, wir müßten das Erdreich gegen Abrutschen sichern, obwohl sie ja für die Misere verantwortlich sind. Wo kann man sich unverbindlich und neutral informieren. Auf der Gemeinde waren wir schon!

: Susi





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