Re: Skybeamer und Baurecht


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 29 Maerz, 2005 um 22:13:09

Antwort auf: Skybeamer und Baurecht von Wittemann am 29 Maerz, 2005 um 19:38:05:

Guten Tag,

gegen Skybeamer können Sie sich unter Umständen mittels des öffentlichen Baurechts zur Wehr setzen, wenndie errichtung rechtswidrig ist und Sie dadurch in Ihren Rechten verletzt werden. Ob dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Voraussichtlich ist das Ding genehmigungsbedürftig, dann können Sie Widerspruch erheben (Frist ein Monat), vermutlich müssten Sie aber in ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren (Eilverfahren) gehen.

Die Rechtsschutzversicherung müsste für eine Streitigkeit aufkommen, wenn ein Grundstücksversicherungsschutz besteht, was wiederum vom jeweiligen Vertrag abhängt.

Freundliche Grüße

C. D. Hermanns

: In unserer Nachbarschaft baut ein Biergarten für den Sommer einen Skybeamer auf, der im Probebetrieb schon mächtig Licht ins Dunkele bringt. Was kann man dagegen machen? Zahlt sowas die Rechtsschutzversicherung? Danke für jede Antwort!





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