Re: Wegerecht


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Abgeschickt von sebastian am 19 Juni, 2005 um 16:58:25:

Antwort auf: Wegerecht von Oliver am 01 Mai, 2005 um 11:37:15:

: Wir haben ein ins Grundbuch eingetragenes Wegerecht ueber ein anderes Grundstueck.Der Nachbar hat in seiner Bauanzeige 2,30m eingetragen.Es ist aber nichts im Grundbuch eingetragen,von der Breite.(bei keiner der Parteien)
: Ich kann bei 2,30m mein Grundstueck nicht befahren .
: Ein anderer Nachbar nutzt dieses Wegerecht auch.
: Was koennen wir tun??????????????????????


Wir hatten diese Problematik auch zu bewältigen.
Lt. Ämter reicht eine Durchfahrt offiziell von 1,25m. Dies ist die offizielle Feuerwehrzufahrtsbreite. 2,30m halte ich für durchaus auzsreichend. Wenn man zu ungeschickt ist sein Fahrzeug dort durch zu fahren, sollte man evtl. über einen Kauf des Weges und mehr nachdenken.Weil man wird sein Leben in der Nachbarschaft einrichten müssen. Ob man möchte oder nicht. Viel Glück!




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