Abgeschickt von Rudi am 19 Juni, 2005 um 18:07:55
Antwort auf: Wegwrechtsstreit von Sabrina am 19 Juni, 2005 um 17:23:13:
Da bleiben zunächst eine Reihe von Fragen offen: Wegerecht oder auch Fahrrecht? Ist das Wegerecht notwendig für die Erschließung des Nachbargrundstücks?
Ist das Wegerecht durch Baulast und/oder Eintrag im Grundbuch abgesichert und was genau ist geregelt?
Hier in Niedersachsen sind die Wege meist 3 m breit.