Re: Gartenschuppen genehmigungsfrei


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Abgeschickt von Erich Bauer am 19 Juni, 2005 um 20:37:45

Antwort auf: Gartenschuppen genehmigungsfrei von Max K. am 19 Juni, 2005 um 15:36:43:

Wenn jemand mit dem Text des § 65 BauO NRW für seinen konkreten Fall nicht zurecht kommt, muss er sich eben bei der Baugenehmigungsbehörde oder bei einem Baurechtssprezialisten schlau machen.





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