Garage: 8m lange Garage bestellt, 6m+2, Garage geliefert


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Abgeschickt von M. Böcker am 20 Juni, 2005 um 14:14:45

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bauen aktuell ein Haus über eine Bauträger-Firma. In unserem Kaufvertrag ist festgelegt: "Es wird eine Garage von 8m Länge erstellt gemäß Grundrissplan Erdgeschoss." In diesem Grundrissplan ist eine durchgehende 8m lange Garage eingezeichnet.

Der Bauträger hat nun eine 6m lange Garage (Fertiggarage) aufgebaut und an diese ein 2m langes Ansatzstück gestellt. Die beiden Teile stehen nicht genau passend aneinander und der Spalt zwischen den Teilen ist mit Metall-/Plastikleisten verkleidet. Der vordere Teil der Garage hat am Übergang eine Öffnung zum Anbauteil, die so groß ist wie ein Garagentor. Dadurch hat die gesamte Garagenlösung im Inneren am Rand "Stummelwände".

Meine Frage:
Müssen wir einer solchen Lösung zustimmen? Der Bauträger hält diese Lösung für gleichwertig. Ist diese Lösung wirklich als gleichwertig anzusehen? Welche Möglichkeiten hat man, eine solche Lösung abzulehnen?

Für eine schnelle Antwort wären wir sehr dankbar. Wer kann uns einn guten Anwalt im Raum 45xxx Essen empfehlen?

Vielen Dank im Voraus!
M.Böcker




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