Re: Wegwrechtsstreit


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Abgeschickt von carin am 20 Juni, 2005 um 17:16:51

Antwort auf: Wegwrechtsstreit von Sabrina am 19 Juni, 2005 um 17:23:13:

Hallo,
Wegerechte müssen im Grundbuch eingetragen sein.
Es ist immer sinnvoll hier einen Lageplan des Anwesens beizugeben, auf dem eingezeichnet wird, Länge x Breite = schraffierte Fläche (o.ä.), wie und wo genau sich das Wege /und/oder Fahrrecht erstreckt. Dies wird von beiden Seiten notariell beglaubigt mit Unterschrift und Datum versehen und hinterlegt. Man sollt auch die Unterhaltung dieser Flächen regeln (Reinigung, Schnee, Haftung). Üblicher weise beinhaltet diese Recht nicht das beparken.Du als Eigentümerin darfst aber auch nicht frauf parken, sondern mußt es jederzeit freihalten. Wegerecht erteilen ist sowas wie Enteignung, die Fläche zählt zwar zu deinem Grundstück, aber es wirkt Wertmindernd beim Verkauf der eignen Immobilie. Na Bingo !
Gruß Carin



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