Re: Pflasterausführung (farblich)


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Abgeschickt von Chorma am 20 Juni, 2005 um 17:45:35

Antwort auf: Pflasterausführung (farblich) von Fru am 20 Juni, 2005 um 10:52:55:

Nach § 633 Abs. 2 muss das Werk eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach Art des Werkes erwarten kann. Ist das nicht der Fall, muss auch nicht abgenommen werden.



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