Abgeschickt von Chorma am 21 Juni, 2005 um 15:09:13
Antwort auf: Abweichung Bauplan von Baubeschreibung von Sandra Gründel am 21 Juni, 2005 um 11:48:03:
Wenn der Bauträger dies mündlich bestätigt hat, dann dürfte in diesem Punkt abweichend von der Vorrangregelung für die Baubeschreibung etwas anderes vereinbart worden sein. Außerdem gilt Individualvereinbarung vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist dann wohl eher eine Beweisfrage.