Re: Baulast für Stellplatz


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Abgeschickt von BK.BUHL am 22 Juni, 2005 um 08:08:02:

Antwort auf: Re: Baulast für KFZ-Stellplatz von Rudi am 20 Juni, 2005 um 22:51:34:

Für den Verkauf eines baurechtswidrigen Hauses können Sie in die Haftung genommen werden. Sie können m.E. höchstens sinnvoll alles verkaufen und sich die Garagennutzung mittels eines 30-jährigen Mietvertrags sichern. Aber das hängt vom Sinn und Zweck und Wortlaut der Baulast ab. Eine Stellplatzverpflichung läßt sich durch Entgelt evtl. beseitigen.

: Trotz der etwas dürftigen Angaben möchte ich eine Antwort versuchen. Zu jedem Haus müssen i.d.R. notwendige Stellplätze geschaffen werden. Hier scheint dies durch die Garage erfolgt zu sein. Ein Verkauf ohne Garage würde zu einem baurechtswidrigen Zustand führen.
: Ein Ausweg wäre evtl. ein im Grundbuch abgesichertes Nutzungsrecht an der Garage.





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