Re: WoFlV vs. II. BV


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von N.Schütz am 22 Juni, 2005 um 08:14:00:

Antwort auf: WoFlV vs. II. BV von Christian Wolz am 20 Juni, 2005 um 10:22:23:

In Deutschland gibt es keine verbindliche Methode zur Berechnung von Wohnflächen. Je nach Berechnungsmethode können bei einem Einfamilienhaus schon mal 20 bis 30 Quadratmeter rausfallen. Dadurch fehle die Vergleichbarkeit, die aber für die Mieter und Bauherren entscheidend ist. Man muss sich im Einzelfall im fragen, was die Vertragsparteien als berechnungsgrundlage vereinbart haben. Die häufigste Berechnungsmethode ist die seit Anfang 2004 gültige Wohnflächenverordnung.
Da in der Praxis die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) nicht nur für öffentlich geförderten Wohnraum angewendet wurde, ist zu erwarten, dass auch die Wohnflächenverordnung zukünftig breite Anwendung findet. Der berühmte, bisher in § 43 der II. BV festgelegte "Putzflächenabzug" von pauschal 3% bei Ermittlung der Wohnfläche aus den Rohbaumaßen ist in der Wohnflächenverordnung nicht enthalten.

: Seit 1.1.2004 ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) in Kraft. Erstezt diese komplett die II. Berechnungsverordnung (II. BV), oder ist sie nur bei nach dem Wohnraumförderungsgesetz geförderten Wohnungen anzuwenden?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]