Re: Bauauflagen


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Abgeschickt von Gast am 22 Juni, 2005 um 08:31:32:

Antwort auf: Bauauflagen von Olli am 14 Juni, 2005 um 10:51:21:

Hallo,
ich kenne Dein Problem aus eigener Erfahrung. Das kann sich noch über Jahre hinziehen. Dir fehlt ein guter spezialisierter Anwalt, der das für Dich preiswert durchboxt. Alleine ist man gegenüber Behörden machtlos und das frustriert nur. Geschickt ein paar Fristen setzen lassen und dann wird schon was passieren. Die Abwehr illegaler Fenster ist eigentlich kein großes Problem, läuft wohl über § 1004 BGB oder Nachbarrechtsgesetz. Das hätte man direkt am Anfang mit einer Einstweiligen Verfügung stoppen müssen, als der anfing die Löcher zu stemmen.

: Ein als Lagerraum genutztes Gebäude,welches direkt auf der Grundstücksgrenze steht,baut mein Nachbar seit 2002 zu Wohnzwecken aus.Damals begann er ohne Absprache mit mir und ohne Baugenehmigung Fenster einzusetzrn.Dadurch befürchte ich eine Wertminderung meiner Inmobilie durch einen direkten einblick ln die Räume meines Hauses.In dem Bauantrag,welcher 2002 nachträglich beantragt wurde,sind Auflagen erteilt z.B.das zumauern eines Teils der eigenmächtig eindebauten Fenster.Die Baumassnahme ist bis heute nieht abgeschlossen ,wer ist für die Durchsetzung verantwortlich und wie lange muss ich das noch Hinnehmen?Diese Baumassnahme ist auch in den nächsten Jahren nicht abgeschlossen.





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