Re: Kundigung Bauvertrag


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Abgeschickt von Chorma am 23 Juni, 2005 um 10:21:38

Antwort auf: Kundigung Bauvertrag von Katharina am 23 Juni, 2005 um 01:12:55:

Nein! Geldmangel ist fast nie ein Grund zur Kündigung. Es gilt der Grundsatz: Geld hat man zu haben.

Von einer Kündigung ist grundsätzlich auch deshalb abzuraten, weil der Auftraggeber dann trotzdem die Vergütung (abzüglich der Aufwendungen, die der Auftragnehmer erspart hat und seinem anderweitigem Erwerb) schuldet.

Die Frage ist aber, warum die Erdarbeiten nicht in dem Bauvertrag erfasst wurden. Möglicherweise liegt hierin ja ein Fehler des Auftragnehmers, der dann wiederum zur Kündigung berechtigen könnte.



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