Grundstückskauf - Freistellungsverpflichtung


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Abgeschickt von Meinschien am 19 Februar, 2005 um 01:21:52

Hallo,
in diverser Bauliteratur wird darauf verwiesen, daß vor Kauf eines Grundstücks eine Freistellungsverpflichtung vorliegen muß. Nun gibt es noch alte Rechte eines Energieversorgers, Leitungen unter unserem Wuschgrundstück verlegen zu können. Die Immobilienfirma will diese Rechte löschen lassen, jedoch zusammen mit den anderen Flurstücken (aus Kostengründen). Eine Anfrage bei dem Energieversorger läuft, d.h. es gibt noch keinen positiven Bescheid, daß der Freistellung überhaupt zugestimmt wird (ich weiß nicht, wie wahrscheinlich bzw. unwahrscheinlich so etwas ist). Sollen wir uns auf dieses Versprechen verlassen und den Kaufvertrag unterschreiben ?
Danke.



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