Bauliche Veränderung nach WEG


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Abgeschickt von Günther Mittelbach am 24 Juni, 2005 um 15:51:17

Ist das Erneuern der Balkonbrüstung und der Verkleidung
mit farblicher Veränderung ein baulicher Veränderung, oder handelt es sich nur um eine Instandsetzung:
Fall:
Die Balkongeländer sind zum Teil durchgerostet, die Verkleidung in vielen Fällen gebrochen/beschädigt.
Laut KV kosten die Reparaturen annähernd genau so viel wie die Neuanschaffung.
Bei Neuanschaffung ist auch an eine Veränderung der bisherigen farblichen Gestaltung gedacht.

Ist hier nun ein "einstimmiger Beschluss" erforderlich, oder reicht der Mehrheitsbeschluss aus?
Bei der Versammlung waren nur 15 von 24 Eigentümern anwesend. Die 15 Anwesenden haben zugestimmt.
Dank im Voraus.
Gruß
Günther Mittelbach


PS:
Ganz eilige Anfrage!!!!




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