Re: WEG-Recht Nutzungsänderung von Wohnung in Gewerbe


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 27 Juni, 2005 um 01:05:03

Antwort auf: WEG-Recht Nutzungsänderung von Wohnung in Gewerbe von Andrea am 23 Juni, 2005 um 23:08:27:

Guten Tag,

der Verwalter muss handfeste Gründe haben, wenn er dem Verkauf nicht zustimmt. Da es nicht auf die Zustimmung der anderen Mitglieder der Wohnugseigentümergemeinschaft ankommt, düfte die Verweigerung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer mangels Relevanz kein Kriterium sein, es sei denn, aus der Teilungserklärung folgt etwas anderes. Was im Sinne der Eigentümer ist, ergibt sich, wenn nichts weiter in der Teilungserklärung steht, aus dem Gesetz, wobei danach das Maß der Beeinträchtigung und die Zumutbarkeit Entscheidungsmaßstäbe bilden.

Im Wesentlichen kommt es also auf die Teilungserklärung an. Es spricht Vieles dafür, dass dort auch geregelt ist, welche Nutzung für die betreffende Wohnung vorgesehen ist.

Meines Erachtens - wobei ich ja nicht den vollständigen Sachverhalt kenne - kommt es darauf an, was in der Teilungserklärung steht. Sieht sie eine gewerbliche Nutzung nicht vor, bedarf es hierfür der vorherigen Zustimmung, über die man sicherlich mit guten Gründen streiten kann. Dabei gilt für beide Seiten, Vorsicht walten zu lassen, denn das Schadensersatzrisiko ist recht hoch.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Hallo,
: habe fplgendes Problem:
: Ein Eigentümer will seine Eigentumswohnung an eine Yogaschule verkaufen. Nutzungsänderung wurde bereits beim Bauamt gestellt und als Gewerbe genehmigt. Nun meine Frage: Wenn bei 11 Wohneinheiten bereits 4 Eigentümer beim Verwalter angezeigt haben, dass sie diesem Verkauf nicht zustimmen werden, kommt der Kaufvertrag trotzdem zustande? Laut Teilungserklärung muß der Verwalter dem Kaufvertrag zustimmen, aber im Sinne der Eigentümer handeln.

: Wäre für eine Antwort sehr dankbar,
: Andrea





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