Dachgestaltung Hausgruppe


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Abgeschickt von A. Weller am 27 Juni, 2005 um 09:07:43

Wir bauen ein Reiheneckhaus. In der LBO BW (§74 Abs.1) steht daß Doppelhäuser und Hausgruppen in Dachform, Dachneigung, in Material und Farbe aufeinander abzustimmen sind.
Wir hatten als erste die Baugenehmigung erhalten und die Dachfarbe "grau" gewählt. Der Partner des anderen Eckhauses schliesst sich dem an. Der Bauherr des (schmalen) Mittelhauses will partpout "rot" eindecken.
Wir denken, daß dies nicht der LBO entspricht und optisch eine Farce ist.
Wie ist hier die Rechtslage ?
Danke für Ihre Beiträge.




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