Grundflächenzahl, Inanspruchnahme nach §19


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Abgeschickt von Peter am 27 Juni, 2005 um 12:47:53

Hallo,

bei einer Planung in einem erschlossenen Neubaugebiet, reine Bebauung mit EFH (WA I), möchte ich die vorgegebene Grundflächenzahl -0,4- überschreiten.
Diese Überschreitung bezieht sich ausschließlich auf Nebenanlagen, Garage und Terrasse. Ist die in der Baunutzungsverordnung genannte Möglichkeit, hier auf 0,6 zu erweitern, Gesetz, oder kann die Baubehörde auch ablehnen? Für eine Antwort vielen Dank



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