Abstandsfläche: Gebäude zu Gebäude oder Gebäude zu Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Ralf am 27 Juni, 2005 um 16:06:29

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Abstandsflächen (in NRW, in anderen Ländern überwiegend identisch): gerechnet wird ja immer von Gebäude zu Gebäude, mit Schmalseitenprivileg als regelmäßig 3 m. Grundsatz ist, dass die Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück liegt (also in der Praxis Abstand Gebäude Grundstückgrenze). Wenn man nun eine Baulast nutzt, oder bei bestehenden Gebäuden dem Nachbarn einen 3m Streifen abkauft, ist es dann möglich, dass zwei Gebäude nur 3 m auseinandert sind und nicht 2x3m also 6 m?

Herzlichen Dank für Eure Antworten

Ralf



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