Wassereintritt in gekipptes Fenster bei Schleppgaube


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Abgeschickt von Hans-Joachim Reinecke am 27 Juni, 2005 um 17:17:59

In unserer gemieteten Dachwohnung befinden sich alle Fenster in Schleppgauben. Diese Gauben verfügen über keine eigenen Regenrinnen. In der Folge laufen bei Starkregen auch ohne jede Windeinwirkung an jedem Fenster regelrechte Wasserfälle herunter. Sind dabei Fenster gekippt, steht jeweils nach 5 Minuten die komplette Fensterbank unter Wasser, danach der Fußboden etc. pp.. Konsequenz: Die Wohnung kann nicht gelüftet werden, wenn wir sie verlassen oder schlafen. Nach einem lüftungsfreien Wochenende stehen die Ausdünstungen der Holzpanele an der Dachinnenseite in der Wohnung.
Das kann es nicht gewesen sein.
Frage: Ist die Regenabweisung an Fenstern in Dachgauben irgendwo geregelt, etwa im Bau- oder Zivilrecht? Gibt es eine Norm o.ä.? Kennt jemand vergleichbare Fälle?
Danke für jede Antwort!
Hans-Joachim Reinecke




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