Re: Dachterrasse auf Grenzgarage


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Abgeschickt von A.Meier am 29 Juni, 2005 um 08:11:33:

Antwort auf: Dachterrasse auf Grenzgarage von marie am 27 Juni, 2005 um 21:31:56:

Das ist so sicher nicht in Ordnung. Die Abstandsvorschriften der jeweiligen Landesbauordnung sehen für Balkone und ähnliches meist 2 m Abstand vor. Fragen Sie kostenlos bei der Bauaufsichtsbehörde nach. Gegen Spritzwasser hilft nur ein unterlassungsverlangen gem. § 1004 BGB. Bei google.de finden Sie ausreichend viele Infos zu dem Thema "Dachterrasse Grenzgarage" so etwa:

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/?id=11558&suchworte=

http://www.bau.net/forum/planung/1347.htm


: Hi,
: habe eine Frage: Die Terrasse unseres Hauses wwurd auf der Grundstücksgrenzseite durch die Garagenseitenwand unserer Nachbarn begrenzt. Nun haben diese auf dieser Garage eine Dachterrasse errichtet, die auch direkt an den Garagenaußenwänden endet und an die Seite zu uns einen großen Pool hingestellt. Abgesehen von der Lärm- und Spritzwasserbelästigung, ist es erlaubt,eine Grenzgarage komplett als Dachterrasse aufzustocken?
: Danke!!





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