Re: Stahlanteil in Betondecke


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Abgeschickt von Franz am 29 Juni, 2005 um 08:30:02:

Antwort auf: Stahlanteil in Betondecke von Maludorg am 26 Juni, 2005 um 15:29:15:

Das erste ist keine baurechtliche Fragestellung, sondern eher eine Frage, die man telefonisch einem Statiker stellen sollte.
Wer die Mehrkosten tragen mus ist eine Frage des Einzelfalls. Hierzu müsste man untersuchen, ob etwa die Regelungen der VOB/B wirksam vereinbart wurden. Dann müsste man den Aufmasshergang kennen. Ferner wird dann § 2 Nr. 7 Abs.1 S.2 der VOB/B evtl. interessant. Die Rechtssprechung hät Abweichungen bis 30% als Unternehmerrisiko für akzeptabel. Darüberhinaus kann es einen dann doch erwischen. Zusätzlich ist die Verjährung gegenüber dem Architekten durch Streitverkündung zu beachten, da dieser wegen schlechter Arbeit möglicherweise in der Haftung ist. Guten Anwalt suchen ist mein Tipp und vorher die Regelungen zum Pauschalvertrag in folgenden Materialien lesen:

http://www.degas.de/download/skript_rechtssprechung.pdf

http://www.juracafe.de/ressourcen/beitraege/vob-baurecht.htm

: Wieviel kg Stahl müssen in einer Betondecke verbaut werden, wenn die Spannweite ca.4.50 m beträgt?
: Breite des EFH: 9 m
: Anzahl der Geschosse: 3
: Tragende Wände: je 17,5 Kalksandstein KS-R 12/1,8

: Der Hintergrund: Architekt plante 15 kg /m2.
: Baufirma will 35 kg/ m2 verbaut haben.

: Wer trägt die Mehrkosten bei einem Pauschalvertrag?

: Vielen Dank





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