Re: Höhenunterschied von Grundstücken


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von J.K. am 29 Juni, 2005 um 08:52:46:

Antwort auf: Höhenunterschied von Grundstücken von Indianer am 21 Juni, 2005 um 15:34:17:

Ganz einfach: Derjenige der Veränderungen herbeiführt wie Abgrabungen oder Aufschüttungen muss die Kosten der Abstützung tragen!


: Hallo liebe Leser!

: Wer ist grundsätzlich verantwortlich? :
: Zwei Grundstücke, eins voher bebaut, Grundstück liegt ca. 50 cm höher, das andere später bebaut, Grundstück demnach 50 cm tiefer gelegen.
: Wer ist hier verantwortlich für die Befestigung?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]