Re: Aufschüttungen/Abgrabungen


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Abgeschickt von Tritech am 29 Juni, 2005 um 08:57:20:

Antwort auf: Aufschüttungen/Abgrabungen von Helge Radloff am 27 Juni, 2005 um 10:43:19:

Ihr Bauamt ist verpflichtet Ihnen auf Nachfrage die Rechtsgrundlagen zu nennen, so dass sie dies dann leicht überprüfen können. Wir könnten hier nur raten, was Grundlage sein könnte zum Beispiel die Bauordnung etc.


: Guten Tag, wie haben ein Grundstück (Olpe-NRW) in Hanglage. Nach Auskunft des Bauamtes dürfen innerhalb der Abstandsflächen keine Aufschüttungen(auch nicht im Minimalbreich) vorgenommen werden; Abgrabungen mit Sicherstellung des Grenzverlaufes jedoch ist zulässig. Kann mir jemand zeigen wo das schrifttlich fixiert ist?





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