Gartenhaus in NRW


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von nachbar53359 am 29 Juni, 2005 um 13:49:47:

Antwort auf: Re: Gartenhaus wird zur Garage? von Stefan am 29 Juni, 2005 um 08:48:19:

Hallo,
es stimmt - ohne Kläger kein Richter. Wir sind aber mit den Nachbarn Spinnefeind. Daher kann ich sie erst garnicht fragen - ohne das einer der beiden zum Anwalt läuft. Natürlich kommen Motorräder in den Geräteschuppen (keine Fahrräder, :-))
Das Bauamt rät zur Einverständnisserklärung von beiden Nachbarn.
Und nun?
Scheiß Nachbarn hab ich...
Gruss Nachbar53359

: Ohne Kläger kein Richter! Wo ist das Problem? Welches Bundesland überhaupt? Schon beim Bauamt nachgefragt, was die davon halten?
: Nach § 6 Abs. 11 BauO NRW sind auch Motorradgaragen in den Abstandflächen
: nes Gebäudes sowie ohne eigene Abstandflächen zulässig. Dagegen fallenFahrradgaragen nicht unter die Vorschrift. § 6 Abs. 11 BauO NRW gilt nur für Gebäude an Nachbargrenzen. Für Gebäude
: fentlichen Verkehrsflächen ist § 6 Abs. 11 BauO NRW nicht anwendbar.


: : Hallo,
: : ich möchte in meinem Gartenhaus zwei motorbetriebene Zweiräder unterstellen. Wird dann aus dem Gartenhaus/Geräteschuppen mit Doppeltür automatisch eine Garage?

: : Mail/Tipp/oder Bemerkung dazu wäre nett!

: : Gruss ein Nachbar





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]