Re: Hauskauf - Rückabwicklung möglich?


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Abgeschickt von Lutz am 29 Juni, 2005 um 19:32:25:

Antwort auf: Hauskauf - Rückabwicklung möglich? von Birgit am 29 Juni, 2005 um 10:25:37:

Guten Abend,

als erstes möchte ich Ihnen sagen, dass Sie beim Kauf des Altbaus schon ziemlich naiv, fast sogar blöd waren.
Jetzt hingegen machen Sie sich goldrichtige lobenswerte Gedanken.

Kurz und knapp: Ich würde den Kaufpreis nicht bezahlen, weil das Haus den Preis wohl nicht wert ist.

Die ganze Sache ist für Juristen ein Standardproblem, weil jeder Hausverkäufer mehr Mängel kennt, als er dem Käufer offenbart und alte Häuser haben alle irgendwas.
Klicken Sie mal:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04709.html
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/444.html

Mit der Nicht-Zahlung hat der Verkäufer meist die im Notarvertrag genannte Möglichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde.
Ob der Verkäufer dies überhaupt machen wird ist bei so klarer Lage (arglistige Täuschung) schon sehr fraglich. Gegen die Vollstreckung kann man sich aber sehr gut wehren, mittels einer Vollstreckungsabwehrklage, wozu man dann aber einen Anwalt braucht.
Würden Sie den Kaufpreis doch bezahlen, so verschlechtert sich Ihre rechtliche Lage tatsächlich erheblich, weil sie dann die Beweislast tragen und hinter Ihrem Geld herprozessieren müssen.
Die zwischenzeitlichen Umbauten sind nicht Ihr Problem. Dies hat der arglistig handelnde Verkäufer selbst zu vertreten.
Gehen Sie morgen früh mit einem Zeugen, der nicht mit Ihnen verwandt ist, zu einem promovierten Baurechtler nach telefonischer Vorankündigung in die Sprechstunde und schildern Sie Ihr Problem. Der soll dann sofort ein kurzes Beratungsprotokoll erstellen. Dies ist wichtig, weil sie dies dem Notar vorlegen müssen, um diesen was die Vollstreckung betrifft abzubremsen und weil der Anwalt dann für falsche Auskünfte haftet.

Sollten sie das Haus trotzdem behalten wollen, so können sie, wenn dies im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde, eine erhebliche Minderung durchbringen.
Und alles gilt natürlich nur, wenn erhebliche nicht leicht behebbare Mängel vorliegen, die der Verkäufer vorher kannte und nicht offenbart hatte sondern stattdessen arglistig verschwiegen hatte.
Ich selbst bin kein Fan von Altbauten, weil diese im Laufe der Zeit wegen des Wärmepasses und der veralteten Technik etc. irgendwie mehr Kosten verursachen als was kleines Neues.

Das Abdichten durchgehend feuchter Wände gelingt nie richtig, und führt somit wiederum zu Prozessen um Gewährleistung bei Bauleistungen. Ich kenne Fälle, da haben Schwimmbadfirmen die Abdichtung durchgeführt ohne jeglichen Erfolg.

PS: Es wäre schon interessant zu wissen, wie die Sache weitergeht!

: Hallo,
: ich bin neu hier im Forum, aber ich hoffe Ihr habt trotzdem ein paar Ratschläge für mich:

: Wir haben ein Haus gekauft, Kaufvertrag ist bereits geschlossen. Kaufpreisfälligkeit 30.06. - Übergabe 01.07..

: Wir sind bereits seit 3 Wochen im Haus und haben schon alle Tapeten, Bodenbeläge usw. entfernt. Ausserdem haben wir im Keller den vorhandenen Lehmboden um einige cm abgetragen und im Wohnzimmer eine Wand durchgebrochen.

: Alle diese Schritte waren immer vorher mit dem Verkäufer telefonisch abgestimmt worden (Verkäufer wohnt einige hundert Kilometer entfernt).

: Nun ist uns bei den Umbauarbeiten aufgefallen, das in einem der Räume im EG Schimmel an den Wänden ist, letzte Woche stellten wir dann fest, dass die Kellerwände Feuchtigkeitsschäden aufweisen. Wir haben die Sache von einem Sachverständigen prüfen lassen und uns schon 2 Angebote von Baufirmen eingeholt. Es handelt sich um von aussen drückendes Wasser.

: Wir haben am selben Tag mit dem Verkäufer telefoniert und ihm von den Problemen berichtet.

: Am Sonntag kam der Verkäufer vorbei um das ganze zu begutachten. Zuvor hatten wir noch im DG festgestellt, dass auch hier an den meisten Wänden (Kältebrücken) Schimmel vorhanden ist.

: Der Verkäufer erbat sich Bedenkzeit und teilte uns gestern mit, das er nicht bereit sei den Schaden im Keller zu beheben, ggf. könnte man was bei der Schimmelsache machen.

: Ich habe gestern mit der ehemaligen Mieterin telefoniert und erfahren, dass der Verkäufer von dem Schimmel wusste.

: Nun ist meine Frage, wie stehen unsere Chancen entweder den Kaufpreis entsprechend zu mindern oder die Rückabwicklung zu fordern??? Im Kaufvertrag wurde die Mängelrüge ausgeschlossen.

: Und was machen wir mit dem Kaufpreis, dieser ist morgen fällig, aber ich will nicht zahlen und dann meiner Kohle hinterher rennen. Was passiert wenn wir nicht oder nur zum teil zahlen?

: Vielen Dank bereits im voraus.

: Viele Grüße

: Birgit





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