Grenzbebauung in Sachsen - Garage plus Schuppen


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Abgeschickt von Angelika Kuniczewski am 29 Juni, 2005 um 19:46:40

Hallo,

Fakt ist: Grundstück Eigenheim, an einer Ecke eine Garage über Eck, an der entscheidenden Grenze zum Nachbarn 7 m lang.
Nun soll ein Geräteschuppen daneben kommen.
Masse: 4 m breit, 3,60 m hoch. Abstand zur bereits vorhandenen Garage: 1,40 m.
Ist das in Ordnung oder muss der Schuppen woanders hin?
Genügt es ggf. ihn mit mehr als 1,40 m Abstand zu bauen, z.B. 5 m oder ist eine weitere Bebauung an dieser Grundstücksgrenze grundsätzlich unmöglich?

Vielen Dank - wir freuen uns über jeden Hinweis!!




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