Re: Auflagen und Beschränkungen für ein bebautes Grundstück mit Bach?


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 30 Juni, 2005 um 11:21:15

Antwort auf: Auflagen und Beschränkungen für ein bebautes Grundstück mit Bach? von Jürgen Liebmann am 28 Juni, 2005 um 09:43:41:

Hallo,

der Innen- und Außenbereich wird gem. § 34 bzw. 35 BauGB geregelt. Innenbereiche sind demnach alles, was nicht über einen Bebauungsplan geregelt wird, aber in einem im Zusammenhang bebauten, historisch gewachsenem Ortsteil liegt.
Es gibt ein Urteil des OVG Münster, dass Baulücken bis zu 100m noch einen Innenbereich darstellen. Lt. Aussage der Bezirksregierung Arnsberg gilt ein historisch gewachsener Ortsteil ab 10 bis 12 zusammliegenden Häusern.
Der Außenbereich ist alles, was nicht Innenbereich ist oder über einen Bebauungsplan geregelt wird. Der Außenbereich beginnt nicht mit der Grundstücksgrenze, sondern mit dem letzten Gebäude.

Da Sie schreiben, dass für Ihr Gebäude kein Bebauungsplan (wahrscheinlich auch keine Innen- oder Außenbereichssatzung) vorliegt und dieser im Ortskern eines alten Straßendorfs liegt, ist anzunehmen, dass es sich um Innenbereich handelt.
Ausnahme wäre, wenn hinter ihrem Gebäude keine weitere Bebauung mehr kommt (z. B. durch den Bach als natürliche Grenze).
Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie im Planungsamt ihrer Stadt einmal nachfragen.




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