Abgeschickt von Marco Manig am 01 Juli, 2005 um 13:04:22
Ich habe vor in unserem Ort ein ehemaliges Bekleidungsgeschäft für die Einrichtung eines Friseursalons zu nutzen. Die Rahmenbedingungen für die Arbeitsstättenrichtlinie sind erfüllt. Reicht es in diesem Falle nicht, nur die Nutzungsänderung beim zuständigen Bauordnungsamt anzuzeigen, anstatt diese neu zu beantragen? Und wenn dieser Antrag neu gestellt werden muss, was muss ich alles einreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Marco Manig