Re: Bodenablauf unentdeckter sichtbarer Mangel bei Abnahme


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 01 Juli, 2005 um 20:18:27

Antwort auf: Bodenablauf unentdeckter sichtbarer Mangel bei Abnahme von Stohr am 01 Juli, 2005 um 18:03:58:

Guten Tag,

die Frage ist zunächst, was von Ihnen als Architekten geschuldet ist. Wenn ich das richtig verstehe, wurde der HLS-Planer als weiterer Fachingenieur hinzugezogen. Für wen wurde er tätig? Wurde er für Sie tätig, haften Sie alleine nach außen, wurde er auch für den Bauherren tätig, haften Sie als Gesamtschuldner.

Wenn Sie den Mangel im Prinzip anerkennen, gilt zu prüfen, wer ihn zu verantworten hat. Ohne die Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu kennen würde ich versuchen bei dem HLS-Planer Regreß zu nehmen. Denn der hätte die Problematik besser als der Architekt beherrschen müssen.

Da Sie als Architekt aber schheinbar trotzdem gegenüber dem Bauherren für die Gesamtmaßnahme verantworlich sind, haften Sie dann auch dafür und zwar gegenüber dem Bauherren möglicherweise bis zu 100 %. Im Verhältnis HLS-Planer zum Architekren liegt die Haftungsverteilung dann vielleicht bei 70 : 30, das ist eine Frage des Einzelfalles.

Kommt es zum Prozeß Bauherr - Architekt sollte der Architekt dem HLS-Planer den Streit verkünden.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

: Haussanierung 2003
: Folgende Situation:
: Herren WC mit Urinalen und einem WC
: Bodenaufbau:
: bestehende Rohdecke
: Neuer Belag:
: 40mm Gussasphalt
: ca. 15mm für Fliesenbelag und Mörtel.

: Es wurde während der Bauzeit mit dem HLS-Planer beschlossen einen Bodenablauf von der Sanitärfirma setzen zu lassen.
: Dies geschah, Abnahme erfolgte ohne einen Mangel festzustellen in Anwesenheit der Bauherrschaft,der ausführenden Firma, des HLS-Planers und des Architekten.

: Jetzt nach ca. 2 Jahren verstopfte das Urinal und wasser lief über, aber der Bodenablauf sitzt zu hoch, sodass das Wasser abgesaugt werden musste.

: der Bauherr schreit nach Baufehler und Gewährleistung (diese ist lt. Vertrag auch 4 Jahre)und wendet sich an seinen Architekt.

: Wie verhalte Ich mich als Planender Architekt hier richtig.





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