Re: Wasserschaden


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 01 Juli, 2005 um 21:21:45

Antwort auf: Wasserschaden von Elisabeth am 30 Juni, 2005 um 20:26:08:

Guten Tag,

üblicherweise wird bei dem Verkauf von Altbauten ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Dann kommt es tatsächlich auf eine arglistige Täuschung an. Ob aber eine arglistige Täuschung vorliegt, ist schwer zu beweisen. Allein die Aussage, dass die Voreigentümerin einen Mangel kennen musste, genügt meistens nicht. Insofern kommt es auf die genaue Art des Mangels/der Mängel an, wobei nur bezüglich solcher Mängel, die der Käufer nicht auf Anhieb als Mangel erkennen kann, überhaut Arglist in Betracht kommt.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Hallo
: Mein Name ist Elisabeth und Heute zum ersten Mal in diesem Forum.Hoffe,das ich hier geholfen werden ´kann.
: Wir haben im Februar dieses Jahr ein Haus gekauft von einer ´Nachbarin aus unserem Ort Bj 1973.
: Selber wollen wir dieses Opjekt nicht bewohnen sondern ´vermieten.Wir haben bis jetzt schon großzügig renoviert.Das ist auch o.k.so.Nur hatten wir leider in dieser Zeit 3 x einen Wasserschaden im Keller.Bei starkem Regen steht der Keller ca.10 cm unter Wasser. Unsere nächste Nachbarin hat uns bestätigt,das dies der Voreigentümerin bekannt gewesen sein mußte.Denn das war schon öffer vorgekommen dies uns beim Erwerb des Hauses aber nicht mitgeteilt.Mitlerweile ist das Mauerwerk feucht und es riecht ziemlich moderich.Auf jedem Fall können wir es so nicht lassen.Die Sanierungskosten belaufen sich auf ca 10.000€.
: Und da wir ab August 2005 vermieten wollten,und die Sanierungsarbeiten bis dahin nicht abgeschlossen sind droht uns auch noch Mietverlust.
: Diese Gesamtkosten möchte ich von der Vorbesitzerin erstattet haben.
: Ist dies von der Voreigentümerin arglistige Täuschung??
: Können wir da rechtlich was unternehmen?

: Vielen Dank für eine Antwort

: m.f.G.

: Elisabeth





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