Hindernis auf Gemeinschaftsweg


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Abgeschickt von Diana Simon am 01 Juli, 2005 um 22:10:45

Als Reihenhauseigentümer haben wir ca. 2 Jahre eine Pforte geduldet,die auf einem Gemeinschaftsweg schon vor unserem dortigen Hauskauf, errichtet wurde. Sie soll dort aufgrund kleiner Kinder stehen bleiben damit diese nicht auf eine viel befahrene Strasse laufen können. Kann ich jetzt verlangen, dass sie entfernt wird, da ich mich in letzter Zeit immer mehr beeinträchtigt fühle, wenn ich mit Rad und Einkaufstüten diese Porte aufsperren muss, um auf dem Gemeinschaftsweg an dem nicht eingezäunten Grundstück des Nachbarn auf mein Grundstück zu kommen?

Wie sieht da die Rechtslage aus? Gibt es dan nicht auch Verjährungsfristen?

Mit freundlichen Grüßen

D. Simon




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