Verdeckte Mängel?


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Abgeschickt von Harm Schenk am 01 Juli, 2005 um 22:40:26

Hallo,

bei der heutigen "Inspektion" meines Hauses (Baujahr 1999) wurden Risse in der Giebelwand (1 Horizontalriss sowie je ein Riss in den beiden oberen Ecken des Fensters)festgestellt; diese sind nur bei genauer Betrachtung sichtbar u. waren bei der letztjährigen "Inspektion" noch nicht sichtbar. Weiterhin lösen sich auf dem Balkon die Fliesen - auch das war letztes Jahr noch nicht feststellbar.

Die Gewährleistungsfrist betrug 5 Jahre ist nun also abgelaufen ...

Gibt es eine Möglichkeit den Bauunternehmer zur Beseitigung dieser Mängel als "verdeckte Mängel" zu zwingen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen

Harm Schenk



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