Abgeschickt von Jan am 30 Maerz, 2005 um 14:00:12:
Antwort auf: Meßpunkt; Messstelle oder wie auch immer von Akalit am 30 Maerz, 2005 um 11:42:55:
In NRW verjähren Ansprüche auf Rückschnitt/Beseitigung in 6 Jahren, was man in der Bauordnung nachlesen kann. Ist Ihre Hecke seit 6 Jahren um die 2,60 m so hätten Sie Glück. Hat Ihr Nachbar aufgeschüttet oder natürliches Gefälle zu Ihnen ?