Re: Dachfenster


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Abgeschickt von K.D. am 04 Juli, 2005 um 07:08:31

Antwort auf: Dachfenster von Rainer am 03 Juli, 2005 um 19:35:30:

: Hallo,
: ich habe vor ca.12 Jahren in meinem Dach insgesamt 5 Dachfenster von einem Fachbetrieb einbauen lassen, natürlich auf Rechnung. Gestern bekam ich Post von der Baubehörde, die schrieben mir ich hätte bauliche Veränderungen am Grundstück bzw. Grundriss getätigt, und solle auf meine Kosten das Grundstück / Gebäude neu einmessen lassen! Nun meine Frage: Ist dies rechtens, kann die Baubehörde dies nach ca 12 Jahren verlangen? Damals war ich der Meinung das man für Dachfenster keine Genehmigung braucht.Und wie schon geschrieben es wurde vom Fachbetrieb durchgeführt.

: Über eine schnelle Antwort oder Meinung wäre ich erfreut.

: Rainer

Bitte mal genau nachschauen. Der Brief ist bestimmt vom Vermessungsamt oder Katasteramt.
Es geht hier um die Pflicht eines Grundstückeigentümers nach Katastergesetz Änderungen an den äußeren Gebäudeabmessungen (Grundriss) einmessen zu lassen. Diese Pflicht verjährt nicht. Meist werden hierzu Luftbilder verglichen. Entweder ist eine alte Veränderung nicht eingemessen oder es liegt hier ein Irrtum vor. Da hilft nur Nachfragen beim Katasteramt.



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