Aussenbereich


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Abgeschickt von Erwin Fischer am 05 Juli, 2005 um 14:20:25

Lese gerade von einem Fall im Aussenbereich.
Was zählt denn zum Aussenbereich, welche Vorschriften sind denn dort Anzuwenden ?

Ich denke es handelt sich um Bereiche ausserhalb von Bebauungsplänen - zB. im Naturschutzbereich.

Ist das so richtig ?

Waren diese Bereich immer schon geschützt oder ist das erst in neuerer Zeit geschehen ?

Was ist denn dort mit Bestandsschutz.
Gab es Zeiten wo dort auch verändert ung gebaut werden durfte ?





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