Re: Aussenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Thomas am 06 Juli, 2005 um 08:25:53

Antwort auf: Aussenbereich von Erwin Fischer am 05 Juli, 2005 um 14:20:25:

Alles was nicht im Innenbereich liegt, ist dem Aussenbereich gem. § 35 zuzurechnen. Der Innenbereich kann aber beplant oder unbeplant sein. Steht alles im Baugesetzbuch in den §§ 29 ff. Durch Unterteilung in Innen- und Außenbereich soll eine Zersiedelung vermieden werden, d.h. vor dem Bauen im Außenbereich sollen Flächen im Innenbereich in Anspruch genommen werden.
Natürlich gibt es Bestandsschutz. Wie sich das ganze im Laufe der Zeit entwickelt hat ist ja fast eine rechtshistorische Frage. Zumindest gab es vor dem heutigen Baugesetzbuch das Bundesbaugesetz.

: Lese gerade von einem Fall im Aussenbereich.
: Was zählt denn zum Aussenbereich, welche Vorschriften sind denn dort Anzuwenden ?

: Ich denke es handelt sich um Bereiche ausserhalb von Bebauungsplänen - zB. im Naturschutzbereich.

: Ist das so richtig ?

: Waren diese Bereich immer schon geschützt oder ist das erst in neuerer Zeit geschehen ?

: Was ist denn dort mit Bestandsschutz.
: Gab es Zeiten wo dort auch verändert ung gebaut werden durfte ?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]